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Klawe Rzeczy<br>Echo<br>Palantir gegen die Republik: Das Urteil
Die Gegendarstellungsklage von Palantir ist vom Zürcher Handelsgericht erstinstanzlich entschieden worden. Eine einzige Gegendarstellungsforderung wird gutgeheissen – und 22 abgewiesen. Ein klares Urteil zugunsten der Republik.<br>Von Daniel Binswanger, Adrienne Fichter, Balz Oertli und Jennifer Steiner, 13.06.2026
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Die Republik hat am 8. Dezember des letzten Jahres den Artikel «Wie hartnäckig Palantir die Schweiz umwarb» publiziert. Am 9. Dezember folgte ein Text mit dem Titel «Warum Palantir zum Risiko für die Schweiz wird». Palantir Technologies Switzerland GmbH, eine Tochterfirma von Palantir Technologies USA, hat daraufhin vor dem Zürcher Handelsgericht eine Gegendarstellung eingeklagt.<br>Für englischsprachige Leserinnen – for our English-speaking readers<br>Hier finden Sie die englische Version dieses Beitrags.<br>Click here for the English version of this article.
Der erste Artikel unserer zweiteiligen Rechercheserie enthielt 11 Passagen, bei denen Palantir behauptete, sie entsprächen nicht den Fakten, und für die es eine Gegendarstellung forderte. Das Gericht hat alle diese 11 Forderungen zurückgewiesen. Im Urteil heisst es dazu: «Das Gegendarstellungsgesuch (...) ist vollumfänglich abzuweisen.»<br>Der zweite Artikel enthielt 12 Passagen, denen Palantir mangelnde Faktentreue vorwarf und zu denen es eine Gegendarstellungsforderung stellt. Das Gericht hat 11 dieser Forderungen abgewiesen und eine als zulässig erkannt. Von insgesamt 23 Gegendarstellungsforderungen hat das Gericht also nur einer einzigen stattgegeben.<br>Die Republik und das WAV-Recherchekollektiv, mit dem dieses Rechercheprojekt gemeinsam realisiert wurde, betrachten dieses Verdikt als eine klare Validierung ihrer Arbeit. Die Justiz hält die Standards des Schweizer Presserechts hoch. Sie stellt sich vor den unabhängigen Journalismus und die Pressefreiheit. Auch wenn diese vonseiten amerikanischer Tech-Konzerne unter Druck gerät.<br>In einer Stellungnahme, die an Redaktionen versandt wurde, schreibt Palantir: «Wir begrüssen, dass das Zürcher Handelsgericht unseren Anspruch auf Publikation einer Gegendarstellung bestätigt hat. Es ist ein zentraler Bestandteil einer offenen Debatte in unserer Gesellschaft, dass bei wichtigen Themen beide Seiten gehört werden.» Dem ist zuzustimmen. Allerdings wäre es der «offenen Debatte» sicher zuträglich, wenn die Öffentlichkeit darüber informiert würde, welche Ansprüche auf Gegendarstellung das Handelsgericht tatsächlich bestätigt hat.<br>Palantir hält zudem fest, dass das Gericht mehrere Gegendarstellungsforderungen nur deshalb zurückgewiesen habe, weil es sich bei den betroffenen Passagen um Meinungsaussagen und nicht um Faktenbehauptungen handle. Das ist zutreffend. Allerdings enthielt unsere gross angelegte Recherche zahlreiche Fakten, die zu einer kritischen Beurteilung des Tech-Konzerns einladen. Von diesen Fakten hat Palantir die allermeisten gar nicht erst gegendarzustellen versucht.<br>Und es gibt einen grundsätzlicheren Punkt: Ja, Palantir hat den Versuch gemacht, zahlreiche Werturteile und Meinungsäusserungen, die unser Artikel enthielt und die als solche gemäss Auffassung des Gerichts auch klar zu erkennen waren, als Faktenaussagen zu behandeln – und dadurch ungerechtfertigterweise eine Gegendarstellung zu erreichen. Das scheint zu zeigen, dass der Konzern von Meinungsfreiheit nicht zwingend eine allzu hohe Meinung hat. Und nicht davor zurückschreckt, mit dafür gar nicht vorgesehenen rechtlichen Mitteln gegen missliebige Meinungen vorzugehen.<br>Die Dokumente zum Fall<br>Das Urteil
Das Gesuch von Palantir
Antwort 1 Palantir
Antwort 1 Republik
Antwort 2 Palantir
Antwort 2 Republik
Antwort 3 Republik
Beweismittel zu Antwort 1 Palantir
Doch worum ging es in der Klage konkret? Die Republik hat entschieden, sämtliche Gerichtsdokumente publik zu machen. Sie dürfen sich aus unserer Sicht sehr gerne selber eine Meinung bilden. Da der Schriftenwechsel aber umfangreich ist, nennen wir hier ganz summarisch ein paar Beispiele:<br>Wir schrieben: «Palantir versuchte während sieben Jahren, die Schweizer Bundesbehörden mit einer grossen Verkaufskampagne als Kunden zu gewinnen. Dabei blitzte sie [die Firma] mindestens neunmal sofort ab.» Und: «Insgesamt reichten wir 59 BGÖ-Gesuche ein. Das Resultat waren Dutzende Treffer, die zeigten, wie hartnäckig Palantir über Jahre hinweg versucht hatte, bei Schweizer Behörden Fuss zu fassen.»<br>In seiner Gegendarstellung wollte Palantir festhalten, dass es sich «in Wirklichkeit (…) bei den meisten erwähnten Treffen jedoch um offene Gespräche ohne konkrete...