Palantir vs. Republik [Swiss News Magazine]

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Klawe Rzeczy<br>Echo<br>Palantir gegen die Republik: Das Urteil

Die Gegendarstellungs­klage von Palantir ist vom Zürcher Handels­gericht erstinstanzlich entschieden worden. Eine einzige Gegen­darstellungs­forderung wird gutgeheissen – und 22 abgewiesen. Ein klares Urteil zugunsten der Republik.<br>Von Daniel Binswanger, Adrienne Fichter, Balz Oertli und Jennifer Steiner, 13.06.2026

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Die Republik hat am 8. Dezember des letzten Jahres den Artikel «Wie hartnäckig Palantir die Schweiz umwarb» publiziert. Am 9. Dezember folgte ein Text mit dem Titel «Warum Palantir zum Risiko für die Schweiz wird». Palantir Technologies Switzerland GmbH, eine Tochter­firma von Palantir Technologies USA, hat daraufhin vor dem Zürcher Handels­gericht eine Gegen­darstellung eingeklagt.<br>Für englischsprachige Leserinnen – for our English-speaking readers<br>Hier finden Sie die englische Version dieses Beitrags.<br>Click here for the English version of this article.

Der erste Artikel unserer zweiteiligen Recherche­serie enthielt 11 Passagen, bei denen Palantir behauptete, sie entsprächen nicht den Fakten, und für die es eine Gegen­darstellung forderte. Das Gericht hat alle diese 11 Forderungen zurückgewiesen. Im Urteil heisst es dazu: «Das Gegen­darstellungs­gesuch (...) ist vollumfänglich abzuweisen.»<br>Der zweite Artikel enthielt 12 Passagen, denen Palantir mangelnde Fakten­treue vorwarf und zu denen es eine Gegen­darstellungs­forderung stellt. Das Gericht hat 11 dieser Forderungen abgewiesen und eine als zulässig erkannt. Von insgesamt 23 Gegendarstellungs­forderungen hat das Gericht also nur einer einzigen stattgegeben.<br>Die Republik und das WAV-Recherche­kollektiv, mit dem dieses Recherche­projekt gemeinsam realisiert wurde, betrachten dieses Verdikt als eine klare Validierung ihrer Arbeit. Die Justiz hält die Standards des Schweizer Presse­rechts hoch. Sie stellt sich vor den unabhängigen Journalismus und die Pressefreiheit. Auch wenn diese vonseiten amerikanischer Tech-Konzerne unter Druck gerät.<br>In einer Stellungnahme, die an Redaktionen versandt wurde, schreibt Palantir: «Wir begrüssen, dass das Zürcher Handels­gericht unseren Anspruch auf Publikation einer Gegen­darstellung bestätigt hat. Es ist ein zentraler Bestandteil einer offenen Debatte in unserer Gesellschaft, dass bei wichtigen Themen beide Seiten gehört werden.» Dem ist zuzustimmen. Allerdings wäre es der «offenen Debatte» sicher zuträglich, wenn die Öffentlichkeit darüber informiert würde, welche Ansprüche auf Gegen­darstellung das Handels­gericht tatsächlich bestätigt hat.<br>Palantir hält zudem fest, dass das Gericht mehrere Gegen­darstellungs­forderungen nur deshalb zurück­gewiesen habe, weil es sich bei den betroffenen Passagen um Meinungs­aussagen und nicht um Fakten­behauptungen handle. Das ist zutreffend. Allerdings enthielt unsere gross angelegte Recherche zahlreiche Fakten, die zu einer kritischen Beurteilung des Tech-Konzerns einladen. Von diesen Fakten hat Palantir die aller­meisten gar nicht erst gegen­darzustellen versucht.<br>Und es gibt einen grundsätzlicheren Punkt: Ja, Palantir hat den Versuch gemacht, zahlreiche Werturteile und Meinungs­äusserungen, die unser Artikel enthielt und die als solche gemäss Auffassung des Gerichts auch klar zu erkennen waren, als Fakten­aussagen zu behandeln – und dadurch ungerecht­fertigterweise eine Gegen­darstellung zu erreichen. Das scheint zu zeigen, dass der Konzern von Meinungs­freiheit nicht zwingend eine allzu hohe Meinung hat. Und nicht davor zurückschreckt, mit dafür gar nicht vorgesehenen rechtlichen Mitteln gegen missliebige Meinungen vorzugehen.<br>Die Dokumente zum Fall<br>Das Urteil

Das Gesuch von Palantir

Antwort 1 Palantir

Antwort 1 Republik

Antwort 2 Palantir

Antwort 2 Republik

Antwort 3 Republik

Beweismittel zu Antwort 1 Palantir

Doch worum ging es in der Klage konkret? Die Republik hat entschieden, sämtliche Gerichts­dokumente publik zu machen. Sie dürfen sich aus unserer Sicht sehr gerne selber eine Meinung bilden. Da der Schriften­wechsel aber umfangreich ist, nennen wir hier ganz summarisch ein paar Beispiele:<br>Wir schrieben: «Palantir versuchte während sieben Jahren, die Schweizer Bundes­behörden mit einer grossen Verkaufs­kampagne als Kunden zu gewinnen. Dabei blitzte sie [die Firma] mindestens neunmal sofort ab.» Und: «Insgesamt reichten wir 59 BGÖ-Gesuche ein. Das Resultat waren Dutzende Treffer, die zeigten, wie hartnäckig Palantir über Jahre hinweg versucht hatte, bei Schweizer Behörden Fuss zu fassen.»<br>In seiner Gegendarstellung wollte Palantir festhalten, dass es sich «in Wirklichkeit (…) bei den meisten erwähnten Treffen jedoch um offene Gespräche ohne konkrete...

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